Wilkommen in der Kanzlei Frank

Die Anwaltskanzlei Klaus G. A. Frank wurde 1997 in Konstanz gegründet. Sie hat sich zu einer der führenden Strafrechtskanzleien im Landgerichtsbezirk Konstanz bzw. im gesamten westlichen Bodenseeraum entwickelt. Um insbesondere die strafrechtliche Tätigkeit auf ganz Baden-Württemberg ausweiten zu können, ist der Sitz der Kanzlei ab dem 1. Dezember 2012 in Sindelfingen, bei Stuttgart, verlegt worden.

» Kanzlei

Die Anwaltskanzlei Klaus G. A. Frank hat sich als eine der führenden Strafrechtskanzleien im Landgerichtsbezirk Konstanz, wenn nicht im gesamten westlichen Bodenseeraum, entwickelt.

» Strafrecht

In Strafsachen werden nicht nur die Straftäter, sondern auch Opfer von Straftaten sachgerecht, erfahren und professionell vertreten. Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, die auf strafrechtlichen Geschehnissen beruhen, Abwehr derselben, Schadenswiedergutmachung sowie Betäubungsmittelrecht gehören zu Spezialgebieten des Rechtsanwalts Klaus G. A. Frank.

» Betäubungsmittelrecht

Im Betäubungsmittelrecht zeichnet sich die große strafrechtliche Erfahrung des Rechtsanwaltes aus. Hier wird darauf hingewirkt, dass über den Grundsatz Therapie statt Strafe ein Ausweg aus der Abhängigkeit und Straffälligkeit gefunden wird und so dem Mandanten eine Perspektive für die Zukunft geschaffen wird.

» MPU / Führerschein

Führend in der Region ist die Anwaltskanzlei Klaus G. A. Frank auch in Führerscheinangelegenheiten. Unabhängig davon, ob dieser durch verkehrswidriges Verhalten, strafrechtliche Vorkommnisse, Betäubungsmittel oder durch Alkohol entzogen worden ist oder Entzug droht.

Zum einen wird versucht, eine MPU zu vermeiden, ebenso wird, sofern eine MPU nicht vermeidbar ist, hier vorbereitend geholfen.

» Erbrecht

Aber auch im Erbrecht zeichnet sich die Anwaltskanzlei Klaus G. A. Frank durch Erfahrung, Seriosität und Pietät aus. Erbrechtliche Rechtsberatung, Erstellen von Testamenten sowie Geltendmachung des Pflichtteils gehören hier zu den Spezialgebieten.

» Zivilrecht

Neben den beiden genannten Rechtsgebieten, liegt der Schwerpunkt der Kanzlei auf dem allgemeinen Zivilrecht, hier insbesondere Mietimmobilien, WEG-Recht, Werkvertrag, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht, Franchiserecht sowie privatem Baurecht.

Frank

Klaus G. A. Frank